Kastler - Länder, Städte, Musik und Kultur 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Reiseparadies Kastler GmbH | Kepplingerstraße 3, 4100 Ottensheim Telefon: 07234.823230 | reiseparadies@kastler.at | www.kastler.at Reiseparadies Kastler GmbH | Dauphinestraße 56, 4030 Linz Telefon: 0732.312727 | dauphinestrasse@kastler.at | www.kastler.at [5] ABSAGE VON REISEN AUFGRUND ZU GERINGER TEILNEHMER- ZAHL (RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS VOM VERTRAG) Reiseparadies Kastler ist im Sinne des Kunden bemüht, alle veröffentlich- ten Reisen durchzuführen. Dennoch kann es zu Absagen aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl kommen. Im PRG werden folgende Fristen genannt, welche bei Unterschreiten einer im Vorhinein festgelegten Mindesteilnehmerzahl den Veranstalter von der Vertragserfüllung befreien: bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten Für alle und ausschließlich für die vom Reiseparadies Kastler veranstalteten Reisen gilt: Im Falle einer Absage einer in einem Katalog des Reise- paradieses Kastler veröffentlichten Reise wird dem betroffenen Kunden, sollte er auf eine andere Busreise von in etwa gleicher Dauer (bis 1 Tag Unterschied) umbuchen, 5 % Rabatt, sollte er auf eine andere Reise- paradies Kastler-Flugreise von in etwa gleicher Dauer (bis 1 Tag Unter- schied) umbuchen, 3 % Rabatt gewährt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Rabattsätze nicht auf die in den Preisen inkludierten Eintrittstickets jeglicher Art angewendet werden können. [6] MINDESTTEILNEHMERZAHL Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, liegt die Mindest- teilnehmerzahl bei den von Reiseparadies Kastler veranstalteten Reisen bei 20 Personen. [7] PREISÄNDERUNGEN Wie im PRG geregelt, behält sich Reiseparadies Kastler vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Aus- schiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen, oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wech- selkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preis- erhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr innerhalb einer vom Reise- paradies Kastler festgelegten angemessenen Frist jedenfalls möglich. Grundsätzlich ist eine Preisänderung nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden werden Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich erklärt. [8] ZUSÄTZLICHE KOSTEN Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind grundsätzlich Eintritts- gebühren, Bahn-, Schiffs-, Fähr- und Seilbahnfahrten, Visagebühren, Weinverkostungen etc. nicht im Reisepreis inkludiert, da sich diese jeder- zeit und unvorhersehbar ändern können. Weiters sind, sofern nicht anders im Leistungspaket angegeben, Kosten örtlicher Stadt- oder Museums- führungen, da diese von Reiseleitern des Reiseparadieses Kastler lt. Gesetz in vielen Ländern und Städten nicht durchgeführt werden dürfen, extra zu bezahlen. [9] TOURISTENSTEUER Es kann sein, dass in manchen Orten touristenbezogene Steuern und Abgaben eingeführt bzw. eingehoben werden, deren Höhen zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht feststehen. Diese sind in einem solchen Fall vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. [10] HOTELANGABEN Die Angaben zu Klassifizierungen von Hotels entsprechen den jeweiligen Landeskategorien. [11] BERICHTIGUNG VON DRUCKFEHLERN Die Berichtigung von Druckfehlern, Irrtümern und Rechenfehlern ist dem Reiseparadies Kastler vorbehalten, wird jedoch dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseparadieses Kastler liegen die zwei neuen Gesetze, das Pauschalreisegesetz sowie die Pauschalreiseverordnung (Links siehe vorige Seite) zugrunde. In einer diesen Gesetzen entsprechenden Fassung und in Ergän- zung im Sinne einer detaillierten Ausformulierung bzw. Erweiterung zu diesen gelten jene Sachverhalte, die unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Homepage von Reiseparadies Kastler angeführt sind (www.kastler.at/Reiseinfos/AGBs und Pau- schalreisegesetz) und auf Wunsch postalisch zugesandt werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte lautet folgendermaßen: [1] MUSIK-, THEATER- UND KULTURVERANSTALTUNGEN Alle im Katalog angeführten Veranstaltungen beziehen sich auf Informationen zum Zeitpunkt der Drucklegung. Besetzungsänderungen durch das (Musik-) Theater sind diesem generell vorbehalten und berechtigen nicht zu Stornierungen oder Preisreduktionen. Wenn eine Veranstaltung durch das (Musik-)Theater oder den Kulturveranstalter abgesagt wird und eine Anreise bereits durchgeführt wurde, dann werden den Kunden des Reiseparadieses Kastler die diesem erstatteten Kosten für die Eintrittskarte zur Gänze rückerstattet. [2] ZAHLUNGSMODALITÄTEN Bei Mehrtagesfahrten gilt, dass spätestens 1 Woche nach erfolgter Buchung, frühestens jedoch 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten ist. Die Rest- zahlung hat frühestens 20 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen, und zwar Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. [3] ABSICHERUNG VON KUNDENGELDERN Kundengelder werden gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018, welche eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 in österreichisches Recht darstellt, abgesichert. Reiseparadies Kastler GmbH, A-4100 Ottensheim, Kepplingerstraße 3, ist im Reiseinsolvenzabsicherungs- verzeichnis (GISA) des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirt- schaftsstandort registriert. Die vom Reiseparadies Kastler veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Oberbank, A-4020 Linz, Donaulände 36, abgesichert. Mittels dieser Absicherung wird gewährleistet, dass dem Kunden (a) bereits entrichtete Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise infolge einer Insolvenz nicht erbracht wurden, und (b) notwendige Aufwendungen für eine Rückreise, welche infolge einer Insolvenz entstanden sind, erstattet werden. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust – es sei denn, der Kunde hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt – innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, A-1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Telefonnummer: 01/3172500, rsv@europaeische.at , anzumelden. [4] RÜCKTRITT VOM VERTRAG MIT STORNO Für die von Reiseparadies Kastler veranstalteten Reisen gelten folgende Stornosätze pro Person: 4.1. MEHRTÄGIGE AUTOBUSPAUSCHALREISEN: bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%, No-show 95%, des Reisepreises. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für Schiffsreisen, die in mehrtägige Auto- buspauschalreisen integriert sind, besondere Stornobedingungen gelten. 4.2. MEHRTÄGIGE GRUPPENPAUSCHALREISEN MIT FLUG: bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%, ab 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt 35%, ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 75%, ab 3. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%, ab 24 Stunden vor Reiseantritt 90%, bei No-show 95%, des Reisepreises. 4.3. TAGESFAHRTEN: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%, ab 29. Tag bis 16. Tag vor Reise- antritt 40%, ab 15. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 80%, ab 2. Tag vor Reiseantritt 90%, bei No-show 100%, des Reisepreises. Bei allen Reisen gilt jedoch, dass die Eintrittskarten (für Musik-, Theater-, Kultur-, Sportveranstaltungen usw.) unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zur Gänze zu bezahlen sind. Dem Kunden gegenüber wird im Stornierungs- fall die Wahlmöglichkeit eingeräumt, entweder die Eintrittskarte überreicht zu bekommen oder diese dem Reiseparadies zu einem Versuch des Weiterverkaufes zu überlassen. Sollte es Reiseparadies Kastler gelingen, überlassene Karten weiterzuverkaufen, wird der Erlös vom Stornierungs- betrag abgezogen. 135

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy